Wichtig: Aktuelle Hinweise zur Erreichbarkeit
Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es in einigen Bereichen derzeit geänderte Erreichbarkeiten. Die aktuell geltenden Regelungen können Sie hier einsehen »
Wohnsitz ummelden
Gesamtthemenübersicht Wohnsitz »
1. Allgemein
- Die Ummeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Umzug innerhalb des Stadtgebietes von Oldenburg
- Tausch von Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz (sogenannter Statuswechsel »)
- Umzug innerhalb des Stadtgebietes von Oldenburg
- Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug erfolgen.
- Bei der Ummeldung des Hauptwohnsitzes werden die Adressangaben im Personalausweis geändert. Weitere Informationen hierzu unter Personalausweis - Änderung »
- Als Nachweis über die Ummeldung erhält der Meldepflichtige eine amtliche Meldebestätigung.
- Eine Ummeldung kann frühestens am Tag des tatsächlichen Umzuges erfolgen.
- Das Überschreiten der gesetzlich vorgeschriebenen Wochenfrist kann ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich ziehen.
2. Verfahren
- Die Ummeldung kann beim Bürgerbüro Mitte » oder Bürgerbüro Nord » wie folgt vorgenommen werden:
- online »
- Nach der Online-Ummeldung kann hier der Termin zur Änderung des Personalausweises und die Erstellung des Adressaufklebers gebucht werden »
- schriftlich (siehe Formulare)
- persönlich in den Bürgerbüros oder
- online »
- Zur Änderung Ihrer Anschrift im Personalausweis beziehungsweise Reisepass ist ein persönliches Vorsprechen von Ihnen oder einer bevollmächtigten Person notwendig.
- Bei Ummeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch mit den Kolleginnen und Kollegen in einem der Bürgerbüros.
- Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern ummelden.
- Ehepaare können die Ummeldung des Partners in eine gemeinsame Wohnung auch ohne Vollmacht, nur unter Vorlage des Personalausweises, vornehmen.
- Sofern sich nur ein Ehepartner ummeldet, ist gegebenenfalls eine Erklärung zum Familienstand auszufüllen. Diese Getrenntlebend-Erklärung ist beim Finanzamt abzugeben. Der Vordruck ist hier zu finden » (Steuer- Steuervordrucke - Lohnsteuer - Erklärung zum dauernden Getrenntleben)
Hinweis:
Kfz-Besitzerinnen und KFZ-Besitzer müssen daran denken, dass auch in die Kfz-Dokumente die neue Adresse eingetragen » werden muss.
3. Widerspruchsrecht
- Wenn aus bestimmten Gründen verhindert werden soll, dass persönliche Daten weitergegeben werden, besteht die Möglichkeit, eine Auskunfts- und Übermittlungssperre im Melderegister zu beantragen.
Terminvereinbarung
Für die Bearbeitung Ihres Anliegens ist ein Termin erforderlich. Hier können Sie Ihren Termin vereinbaren »
- gebührenfrei
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Wohnungsgeberbestätigung (seit 01. November 2015) in Bezug auf die neue Wohnung (siehe Formulare)
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis und/oder (Kinder-)Reisepass) (Sofern kein Dokument vorhanden ist, bitte Geburtsurkunde mitbringen)
- gegebenenfalls Vollmacht (siehe Formulare) und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- §§ 17 ff. Bundesmeldegesetz
Ummeldung innerhalb Oldenburgs
Umzug